
Die Bundesregierung hat ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, das die Ableistung von Freiwilligendiensten in Teilzeit einführt. Bisher war das nicht möglich. Jährlich leisten ca. 100.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst, d.h. entweder ein Freiwilliges Soziales bzw. Ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ab. Der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich: „Wer einen Freiwilligendienst absolviert, tut der Gesellschaft etwas Gutes, bildet sich persönlich fort und kann sich beruflich orientieren. Umso mehr freut es mich, dass nun auch beispielsweise Menschen mit psychischer oder physischer Behinderung oder Menschen, die familiär durch die Erziehung eines Kindes oder die Pflege eines Angehörigen zeitlich gebunden sind, ein freiwilliges Jahr ableisten können.“
Das neue Gesetz begründet keinen Anspruch auf Teilzeit, sondern schafft die Möglichkeit, bei Vorliegen gewichtiger Gründe sowie der Zustimmung aller Beteiligten (Einsatzstelle, ggf. Träger und Freiwilligender) die Arbeitszeit zu reduzieren. „So können in Zukunft auch Menschen, die an Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wie einem Integrationskurs teilnehmen, ein freiwilliges Jahr machen. Das leistet auch einen weiteren Beitrag zur Integration, die bekanntlich am besten durch die Eingliederung in eine feste Arbeitsorganisation gelingt,“ findet Krings.
Angestoßen wurde die Debatte um das Thema durch einen Vorstoß der damaligen CDU-Generalsekretärin und mittlerweile Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer. Sie hatte mit Unterstützung der Jungen Union die (Wieder-)Einführung einer Wehr- und Dienstpflicht für alle Schulabgänger gefordert. „Eine Pflicht für ein allgemeines Dienstjahr wäre mit der heutigen Fassung des Grundgesetzes unvereinbar“, hält Krings dagegen. „Wir wollen stattdessen auf das freiwillige Engagement junger Menschen setzen und schaffen nun die Möglichkeit, das Erfolgskonzept Freiwilligendienst weiter auszubauen.“
Empfehlen Sie uns!