Krings-Brief vom 30. November 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Wochen wurde viel über den Globalen Migrationspakt diskutiert. Leider waren einige Beiträge nicht nur unsachlich und polemisch, sondern es wurde durch gezielte Desinformation versucht, Ängste in der Bevölkerung zu wecken. Dem wollten wir mit einem Fraktionsantrag begegnen, der einige wichtige Dinge des UN-Migrationspaktes klarstellt.
Wir betonen im Fraktionsantrag, dass die nationale Souveränität Deutschlands keinesfalls zur Disposition steht. Der UN-Migrationspakt sagt ausdrücklich, dass die Staaten das souveräne Recht haben, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht behalten, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Unser Fraktionsantrag stellt vor diesem Hintergrund eindeutig fest, dass nur der Bundestag rechtsändernde oder rechtssetzende Entscheidungen zur Migration trifft.
Der UN-Migrationspakt begründet keine einklagbaren Rechte und Pflichten und entfaltet keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung. Dazu gehört, dass unsere Gesetze – zum Beispiel im Bereich des Ausländer-, des Sozial- und des Staatsbürgerschaftsrechts – sowie unsere behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen uneingeschränkt gelten und durchgesetzt werden.
Vielmehr soll der Pakt einen Beitrag dazu leisten, Migration stärker zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen sowie gleichzeitig die Rechte von Migrantinnen und Migranten zu schützen. Der Pakt stellt einen wichtigen Schritt zur globalen Zusammenarbeit in der Migrationsfrage dar und ich unterstütze daher die Unterzeichnung im Dezember ausdrücklich. Nur wenn andere Länder humanitäre Mindeststandards – so wie sie in Deutschland längst gelten – bei der Behandlung von Migranten einhalten, wird auch Deutschland nicht länger die Flüchtlingslast in Europa nahezu alleine tragen müssen. Zu diesem Ziel leistet der Migrationspakt einen wichtigen Beitrag.
Der Pakt im Detail
Da mich in den letzten Wochen zahlreiche Zuschriften nicht nur aus meinem Wahlkreis, sondern auch aus dem Rest der Republik erreicht haben, möchte ich die Details und genaueren Hintergründe des Globalen Migrationspaktes hier noch einmal zusammenfassen.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Antrag für das internationale Abkommen in den Bundestag eingebracht. Im Antrag, über den die Fraktion am Dienstag abstimmte, heißt es, dass der UN-Migrationspakt (GCM) "im deutschen Interesse" liege, zugleich wird aber auch klargestellt: "Die nationale Souveränität Deutschlands steht nicht zur Disposition." Der Bundesregierung war in dem Verhandlungsprozess unter anderem eine klare Trennung zwischen legaler und illegaler Migration wichtig und die Bekräftigung der Rückübernahmeverpflichtung von Herkunftsländern. Weitere Punkte sind:
- Der GCM soll als politisches – rechtlich ausdrücklich unverbindliches –Rahmendokument eine umfassende globale Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern bei der Steuerung von Migrationsprozessen fördern. Dieses Dokument ist Baustein einer umfassenden Migrationspolitik und zielt darauf ab, dass alle zusammen eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration übernehmen.
- Es entstehen aus dem Pakt keine neuen Pflichten für Deutschland. Der Pakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Seine politischen Vorgaben erfüllt Deutschland bereits weitgehend bzw. geht mit seinen nationalen Standards darüber hinaus.
- Der UN-Migrationspakt stärkt im Bereich der weltweiten Migration die internationale regelbasierte Ordnung. Das ist ein zentrales Interesse unseres Landes, das mehr als andere auf die internationale Zusammenarbeit angewiesen ist.
- Er sorgt für eine gerechtere Lastenverteilung, indem er möglichst viele Länder politisch einbindet, damit sie einen größeren Beitrag zur Reduzierung der illegalen Migration und bei der Bekämpfung von Fluchtursachen leisten.
- Im Pakt werden die Rechte der Staaten bekräftigt, ihre Zuwanderungspolitik selbst zu gestalten. Allerdings sollen Schlepperbanden und der Menschenhandel auch grenzüberschreitend bekämpft werden, was ebenfalls im Interesse Deutschlands liegt. Auch soll die Kontrolle an den nationalen Grenzen besser koordiniert werden, um illegale Migration zu verhindern.
- Der UN-Migrationspakt enthält keine Verpflichtung zur Aufnahme von Migranten.
- Es ist im deutschen Interesse, dass mögliche Transitländer Migranten menschenwürdig behandeln. Auch bei Arbeitsmigranten sollen die Prinzipien der Menschenwürde geachtet werden. In Deutschland gilt diese Verpflichtung bereits aufgrund unseres Grundgesetzes. Darüber hinaus gehende Sozialleistungen in Deutschland werden aus dem UN-Migrationspakt nicht begründet.
- Die beteiligten Staaten werden aufgefordert, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen. Sie sollen allerdings auch einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs fördern. Eine Strafverfolgung als mögliche Maßnahme wird nur für Gewalt- und Hassstraftaten genannt. Dies entspricht der deutschen Rechtslage gegen Volksverhetzung oder Hasskriminalität.
In der Summe dieser Faktoren stellt der Pakt damit einen weiteren Baustein unserer umfassenden Migrationspolitik dar. Er zielt darauf ab, dass unsere internationalen Partner insgesamt eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration übernehmen. Er soll als politisches – rechtlich ausdrücklich unverbindliches – Rahmendokument eine umfassende globale Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern bei der Steuerung von Migrationsprozessen fördern. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bekennen sich zu verstärkter internationaler Kooperation, Stärkung der Rolle der Internationalen Organisation für Migration sowie Einrichtung eines Migrationsnetzwerks der VN. Gerade Deutschland als Staat mit hohen Sozialstandards und hoher Zuwanderung muss Interesse daran haben, dass auch andere (wohlhabende) Länder ihre Hausaufgaben bei der humanitären Behandlung von Zuwanderung machen, damit auch zum Beispiel künftige Flüchtlingsströme nicht mehr vor allem Deutschland als Ziel haben. Den Pakt nicht zu unterzeichnen würde daher gegen die nationalen Interessen unseres Landes verstoßen. Deswegen freue ich mich, dass der Bundestag sich gestern mit deutlicher Mehrheit für die Unterzeichnung des Globalen Migrationspaktes entschieden hat.
Keine Ruhe auf der Krim
Am vergangenen Wochenende ist der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland wieder aufgeflammt als es zu einem Schiffskonflikt in der Meerenge zwischen dem Asowschen und dem Schwarzen Meer kam. In der Folge hat Russland der Ukraine in internationalen Gewässern und mit militärischen Mitteln den Zugang zum Asowschen Meer verweigert. Dieses Vorgehen verurteilen wir als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in aller Deutlichkeit.
Bei der Meerenge handelt es sich um eine wichtige Seestraße, die zur Versorgung der ukrainischen Häfen unverzichtbar ist. Wenn hier ukrainische Schiffe durch russische Kampfschiffe gerammt und aufgebracht werden, ist dies eine gezielte Provokation von Seiten der russischen Führung. Man kann vermuten, dass Präsident Putin es auf eine erneute Eskalation anlegt, um von der miserablen wirt-schaftlichen und sozialen Situation in weiten Teilen Russlands abzulenken. Es dürfte kein Zufall sein, dass zeitgleich das fünfjährige Jubiläum des Beginns der Maidan-Proteste am 21. November 2013 in Kiew begangen wird.
Wir setzen uns unvermindert für die Rückkehr der Krim in den ukrainischen Staatsverbund ein. Daher ist es für uns nur folgerichtig, dass die Europäische Union ihre Sanktionen gegen Russland erweitert hat, nachdem auf der Krim illegale Präsidentschaftswahlen abgehalten wurden und nachdem zwischen der Stadt Kertsch auf der Halbinsel und dem russischen Festland eine Brücke gebaut wurde, die den Zugang zum Asowschen Meer markiert.
Wir wollen, dass der europäische Weg der Ukraine zu einem modernen demokratischen, rechtsstaatlichen und wirtschaftlich starken engen Partner von EU und NATO eine Erfolgsgeschichte wird. Ziel ist es, dass eine europäisch orientierte Ukraine positiv auf die Nachbarstaaten ausstrahlt. Gemäß der Charta von Paris vom 21. November 1990 und dem Budapester Memorandum vom 5. Dezember 1994 besitzt die Ukraine das Recht auf territoriale Unversehrtheit und freie Bündniswahl.
Vor dem Bundesparteitag
Dieser Tage werden die Nachrichten beherrscht von der Berichterstattung über die Kandidaten, die sich in der kommenden Woche auf dem CDU-Bundesparteitag zur Wahl stellen, um den Parteivorsitz in Nachfolge von Angela Merkel zu übernehmen. Auf acht Regionalkonferenzen präsentieren sich die Kandidaten Annegret Kramp-Karrenbauer, Friedrich Merz und Jens Spahn den CDU-Mitgliedern, von denen auf dem Hamburger Parteitag 1001 Delegierte stimmberechtigt sind. Auch aus Mönchengladbach werden vier Delegierte die CDU auf dem Bundesparteitag vertreten: Die Landtagsabgeordneten Jochen Klenner und Frank Boss, die Vorsitzende der Frauen-Union Annette Bonin und ich. Um die Argumente der Mönchengladbacher Christdemokraten einzufangen und mitzunehmen nach Hamburg, haben wir, die Delegierten, am vergangenen Wochenende zur einer Diskussionsveranstaltung unter dem Titel „Die CDU vor dem Bundesparteitag“ eingeladen.
Ich habe mich gefreut, dass die Veranstaltung große Zustimmung erfuhr und die Diskussion so angeregt verlief. Von großer Anerkennung für die Leistungen und Erfolge von Angela Merkel bis hin zu einer Reihe kritischer Stimmen und dem oft geäußerten Wunsch nach einem neuen Stil in der Parteiarbeit war eine Vielfalt an Meinungen vertreten.
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