Krings-Brief vom 12. Oktober 2018

12.10.2018

Die Themen im Überblick:
Fachkräftestrategie, Maßnahmenpaket für Diesel-Fahrzeuge, Familien- und Rentengesetze


Krings-Brief vom 12. Oktober 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

der deutschen Wirtschaft geht es gut; die Arbeitslosenzahlen sind so niedrig wie seit 1990 nicht mehr. Diese positiven Entwicklungen werfen aber auch zunehmend Schwierigkeiten auf. Betriebe und Unternehmen haben immer häufiger Probleme, für bestimmte Tätigkeiten und Berufe geeignete und qualifizierte Fachkräfte zu finden. Der Fachkräftemangel und der demographische Wandel sind mittlerweile zu einem sehr ernstzunehmenden Risiko für die deutsche Wirtschaft geworden. Deswegen brauchen wir eine Fachkräftestrategie, die die Potenziale der inländischen, der aus EU-Staaten und der Fachkräfte aus Drittstaaten berücksichtigt.

Die von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte zur Fachkräftestrategie gehen hierauf ein. Es ist richtig, dass wir zuerst die inländischen Kräfte, zum Beispiel mit einem zielgerichteten Weiterbildungskonzept oder der besseren Vereinbarung von Familie und Beruf mobilisieren wollen. Und die leider immer noch viel zu hohen Arbeitslosenzahlen bei uns in Mönchengladbach zeigen, wie wichtig es ist, zunächst und vor allem unser inländisches Potential für Arbeitskräfte auszuschöpfen.

Darüber hinaus brauchen wir allerdings zusätzlich Fachkräfte aus der EU und anderen Ländern, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Das sagen mir auch viele Unternehmer aus unserer Stadt. Und dazu wollen wir mehr Hochschulabsolventen und Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung für unseren Arbeitsmarkt gewinnen. Klar muss dabei immer sein, dass eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme wirksam verhindert wird. Die Fachkräftestrategie muss an dem Bedarf unserer Volkswirtschaft und v.a. der einzelnen Arbeitgeber ausgerichtet sein und Qualifikation, Sprachkenntnisse, die Sicherung des Lebensunterhaltes sowie das Vorhandensein eines konkreten Arbeitsplatzes berücksichtigen.

Auf Basis dieser Eckpunkte wird die Koalition nun einen Gesetzentwurf erarbeiten, in den sich die Union konstruktiv einbringen wird. Dabei werden wir an der bewährten und guten Regel festhalten, dass Fachkräftezuwanderung nur auf einen direkten Arbeitsplatz führen darf und keinesfalls auf dem Arbeitsamt enden darf.


Einigung auf Diesel-Paket

In dieser Woche ist es den Fachpolitiker der Koalition gelungen, sich auf ein Diesel-Paket zu einigen, um Fahrverbote dort zu verhindern, wo sie unumgänglich sind und Nachteile für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, die auf individuelle Mobilität angewiesen sind. Das betrifft sowohl finanzielle Belastungen als auch Nutzungseinschränkungen.

Dabei waren wir uns einig, dass nicht nur die Politik hier in der Verantwortung steht, sondern die Automobilindustrie ebenfalls große Verpflichtungen übernehmen muss. Zum Beispiel soll es in Städten, die die Stickstoffgrenzwerte überschreiten, weitere Fördermaßnahmen geben: Hardwarenachrüstungen für schwere Kommunalfahrzeuge (z.B. Müllwagen) und Handwerker- bzw. Lieferfahrzeuge werden mit einer Förderquote von 80% durch den Bund unterstützt. Bei den Handwerker- und Lieferfahrzeugen sollen die Hersteller die restlichen 20% der Kosten tragen. Zudem wird es einheitliche Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz zu Verkehrsbeschränkungen geben. Durch einen Zugriff der Behörden auf das zentrale Fahrzeugregister sollen Überprüfungen vereinfacht werden; einer besonderen Plakette bedarf es dann nicht mehr.

In den letzten Wochen wurde immer wieder von deutschen Gerichten über Fahrverbote in besonders betroffenen Städten (mehr als 50 Mikrogramm NO2 pro m3 Luft) entschieden. Wir wollen diese Fahrverbote mit allen Mitteln verhindern und nehmen daher in diesen Fällen die Autohersteller stärker in die Pflicht. Betroffene Autofahrer, die in diesen besonders betroffenen Städten oder im Umkreis leben bzw. in den Städten arbeiten, sollen die Wahl bekommen zwischen einer Fahrzeugerneuerung oder einer Hardwarenachrüstung. Es wird attraktive Rücknahme- und Leasingangebote geben; dazu haben sich BMW, Daimler und VW schon bereit erklärt. Für die Kosten der Hardwarenachrüstung haben aus Sicht der Bundesregierung ebenfalls die Hersteller die Kosten zu tragen.

Das Maßnahmenpaket ist so ausgerichtet, dass durch die sich jetzt hoffentlich schneller erneuernden Fahrzeugflotten Städte wie Mönchengladbach, die nur ganz leicht über den Grenzwerten liegen, ganz ohne Fahrverbote auskommen. Wichtig ist mir aber auch, dass berufliche Pendler nicht daran gehindert werden, ihre Arbeitsstätten in Düsseldorf oder Köln zu erreichen. An diesem Ziel müssen wir weiter arbeiten!


Familien entlasten und Renten sichern

Für Familien gibt es gute Nachrichten, denn die im Koalitionsvertrag versprochene finanzielle Entlastung für Familien mit Kindern ist in dieser Woche in Form eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Familienentlastungsgesetz in den Bundestag eingebracht worden. Es sollen mit dem Gesetz die vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt werden. Geplant ist, in einem ersten Schritt zum 1. Juli 2019 das Kindergeld pro Kind um 10 Euro pro Monat zu erhöhen. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag soll steigen. Außerdem werden Familien steuerlich entlastet, indem der Grundfreibetrag um 168 Euro und im Jahr 2020 um weitere 240 Euro angehoben wird. Diese Maßnahmen entlasten Familien mit Kindern um insgesamt rund 9,8 Milliarden Euro.

Heute dann ging es im Bundestag um die Rente. Die Abgeordneten haben das Vorhaben der Bundesregierung beraten, das Rentenniveau bis 2025 bei mindestens 48 Prozent festzuschreiben. Auch soll der Beitragssatz stabil bei höchstens 20 Prozent bleiben; die Untergrenze wird bei 18,6% gesetzt. Außerdem soll für den absehbaren Zeitraum bis 2025 eine doppelte Haltelinie für das Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 Prozent und den Beitragssatz bei 20 Prozent eingeführt werden. Für die Einhaltung der Haltelinien sollen mit dem Gesetzentwurf jetzt die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen und eine geeignete finanzielle Vorsorge getroffen werden. Dafür werden zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt. Zusätzlich leistet der Bund in den Jahren 2022 bis 2025 Sonderzahlungen in Höhe von zunächst 500 Millionen Euro je Jahr. - Für die längerfristige Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die Rentenkommission eingesetzt, die bis Anfang des Jahres 2020 Vorschläge für die Zeit nach dem Jahr 2025 vorlegen wird.

Der jetzt zu beratende Gesetzentwurf beinhaltet außerdem u.a. folgende Punkte:

In Zukunft wird die Kindererziehungszeit für Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, um weitere sechs Monate verlängert. Diese Regelung entspricht grundsätzlich der Regelung, die 2014 mit der Ausweitung der Kindererziehungszeiten auf zwei Jahre erfolgte, allerdings mit einer gewissen Ausweitung etwa bei Adoptiveltern.

Und: Personen, die in der bisher vom Gesetz so bezeichneten Gleitzone 450,01 Euro bis 850 Euro monatliches Arbeitsentgelt erzielen, werden schon nach geltendem Recht bei den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung entlastet. Diese Zone soll nun auf 1300 Euro ausgeweitet werden.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings