Krings-Brief vom 14. September 2018

14.09.2018

Die Themen im Überblick: Erschütternde Ereignisse in Chemnitz, Stärkung des Rechtsstaats und schwarze Null auch im Bundeshaushaltsplan für 2019

 

Krings-Brief vom 14. September 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Tötung eines jungen Menschen in Chemnitz ist empörend und erschütternd. Für mich ist klar, dass die Täter die volle Härte des Rechtstaates zu spüren bekommen müssen.

Die Tat ist schrecklich, aber sie rechtfertigt keine gewalttätigen Ausschreitungen und Hetze gegen andere Menschen und Polizeibeamte. Deshalb muss gelten: Menschenverachtende Hetze, Hitlergrüße und Anschläge auf jüdisches Leben haben in Deutschland und unserer Gesellschaft keinen Platz. Dies ist von der Demonstrationsfreiheit in keiner Weise gedeckt und muss von Polizei und Justiz unnachgiebig und konsequent verfolgt werden. Die Strafen müssen eine deutliche Warnung für mögliche Nachahmer sein. Der Rechtsstaat wird sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.
Das gilt insgesamt selbstverständlich für Täter von links und rechts. Der Rechtsstaat hat sowohl die links- wie auch die rechtsextremistische Szene fest im Blick. Dieser feste Blick gilt auch für die sozialen Medien. Es muss klar sein, dass das Recht auch bei Facebook und Co. für alle gilt.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Einsatzkräften von Bund und Ländern, die sehr gute Arbeit unter widrigen Bedingungen und manchmal zwischen den Fronten leisten. 


Union will Rechtsstaat umfassend stärken

Die Ereignisse von Chemnitz sind ein neuerliches Indiz dafür, dass wir unsere Anstrengungen zur Stärkung unseres Rechtsstaats intensivieren müssen. Dieses Anliegen war auch Thema bei der Klausurtagung des Vorstands der CDU/CSU-Fraktion in der vergangenen Woche.

Einiges haben wir hier schon in den Koalitionsverhandlungen und den Monaten danach erreicht: Die Stärkung des Rechtsstaats ist zu einem Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern und zu einem unserer Kernanliegen in dieser Wahlperiode erklärt worden. Dabei sind für die Union vier Säulen maßgeblich: Mehr Personal, bessere Ausstattung, effizientere Verfahren sowie mehr Opferschutz und Prävention. Das ist unser Programm zur konsequenten Wahrung des Gewaltmonopols des Staates.

In der Personalfrage sind bereits die ersten Erfolge zu verzeichnen. Von den 15.000 weiteren Stellen (davon 7.500 beim Bund), die bei der Polizei und sonstigen Sicherheitsbehörden entstehen sollen, ist eine erste Tranche von knapp 2.000 Stellen bereits mit dem Haushalt 2018 beschlossen worden. Rund 2.000 weitere sind für den Haushalt 2019 vorgesehen. Allerdings erwartet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hier auch von den Ländern, dass sie entsprechende Anstrengungen unternehmen.

Die zweite Säule des Pakts für den Rechtsstaat ist die bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden und Justiz, denn für eine erfolgreiche Strafverfolgung auf Augenhöhe müssen diese Stellen über eine moderne IT-Fähigkeit und -Ausstattung verfügen. Wir müssen die Instrumente und Befugnisse regelmäßig überprüfen und an die neuen Umstände und Herausforderungen anpassen. Ein starker Staat muss Schritt halten mit wissenschaftlichem und technischem Fortschritt. Außerdem darf es bei der Verbrechensbekämpfung keinen Unterschied machen, ob ein Täter telefoniert, sich einer klassischen SMS bedient oder aber WhatsApp nutzt.

Eine Mammutaufgabe ist die effizientere Verfahrensausgestaltung. Ein effizientes und schlagkräftiges Verfahren ist elementarer Bestandteil des funktionsfähigen und wehrhaften Rechtsstaats. Dazu zählen insbesondere die vereinfachte Ablehnung von missbräuchlichen Beweis- und Befangenheitsanträgen und die Bündelung der Nebenklage in besonders umfangreichen Verfahren. Besonders wichtig für die Praxis ist die Ausweitung der DNA-Analyse auf äußerlich erkennbare Merkmale sowie das Alter. Denn falsch verstandener Datenschutz ist Täterschutz.

Darüber hinaus will die CDU/CSU mit sogenannten Kettenbewährungen Schluss machen. Klar muss sein, dass keine Bewährung mehr verhängt werden darf, wenn eine Straftat während einer laufenden Bewährung begangen wurde. Auch das im Jugendstrafrecht derzeit geltende Höchstmaß des Dauerarrests möchten wir verlängern, denn die derzeit möglichen vier Wochen reichen häufig nicht aus, um auf junge Straftäter auch wirklich einwirken zu können. Eine Höchststrafe von drei Monaten Dauerarrest erscheint uns sinnvoll. Außerdem fordern wir eine klarstellende Regelung, die sicherstellt, dass auf heranwachsende Täter regelmäßig das Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet. Und noch was: Es wird nicht mehr hingenommen, dass mangelnde Deutschkenntnisse unter dem Aspekt der Haftempfindlichkeit zu unberechtigten Strafmilderungen führen.

In der Präventionsarbeit, der vierten Säule auf dem Weg zum starken (Rechts-)Staat, können wir an Erfolge der vergangenen Legislaturperiode anknüpfen. Gerade auch den Kampf gegen die „Alltagskriminalität“ werden wir konsequent fortsetzen. Egal ob in der Fußgängerzone, im Bus, der U-Bahn oder auf der Straße: Wir akzeptieren keine rechtsfreien Räume! Vor allem der verstärkte Einsatz der intelligenten Videotechnik mit Gesichtserkennung kann dabei große Erfolge bringen. Außerdem hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ins Zentrum ihrer Arbeit gerückt. So haben wir bereits durch konsequentes Handeln erreicht, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland zuletzt um ein Fünftel gesunken ist. Die Bundesregierung hat ein staatliches Förderprogramm für einbruchshemmende Baumaßnahmen ins Leben gerufen und die Mittel mit dem Bundeshaushalt 2018 auf 65 Millionen Euro pro Jahr deutlich erhöht. In diesem Zusammenhang sollen auch die Ermittler der Polizei mehr Befugnisse erhalten. Denn oft kann erst mit den Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) insbesondere beim Wohnungseinbruchdiebstahl eine – häufig – bandenmäßige Begehung aufgeklärt werden.


Wir investieren in die Zukunft

Doch nicht nur die Stärkung des Rechtsstaats war Thema der Vorstandsklausur der CDU/CSU-Fraktion. Neben Diskussionspunkten wie die internationale Lage, die Rentenpolitik und Künstliche Intelligenz haben wir auch den Bundeshaushalt 2019 beraten, der in dieser Woche in der 1. Lesung im Bundestag vorgestellt wurde. Darin vorgesehen sind Ausgaben von insgesamt 356,8 Milliarden Euro. Trotz 13 Milliarden Euro Mehrausgaben als im laufenden Jahr steht die schwarze Null auch weiterhin stabil. Das heißt: Auch das Haushaltsjahr 2019 kommt ohne neue Schulden aus. Ich bin sehr stolz, dass uns nun bereits im fünften Jahr in Folge das gelingt, was den Politikern 45 Jahre vorher unmöglich war: Wir geben nicht mehr aus als wir einnehmen und kümmern uns damit im Sinne der Generationengerechtigkeit auch um die Zukunft unseres Landes.

Mit dem Haushaltsentwurf setzt der amtierende Bundesfinanzminister die Politik der schwarzen Null von Wolfgang Schäuble fort. Denn 2019 wird erstmals das sogenannte EU-Maastricht-Kriterium erfüllt, wonach die Verschuldungsquote unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen muss. Seit dem Konkurs der US-Bank Lehman-Brothers, der sich jetzt zum 10. Mal jährt, ist das eine große Herausforderung gewesen. Die Zeit hat gezeigt, dass die anschließenden Maßnahmen und auch der Verzicht auf eine Neuverschuldung ab 2014 richtig waren. Dadurch hat der Staat nun die notwendige Luft zum Atmen und für notwendige Investitionen.

Entlastet werden im neuen Haushalt Familien durch die geplanten Erhöhungen des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags. Die Union hat im Wahlprogramm versprochen, alle Familien durch die Erhöhung des Kindergeldes finanziell zu entlasten. In den Koalitionsverhandlungen mit der SPD hat die CDU diese Forderung durchgesetzt. Daneben enthält der Regierungsentwurf auch ein umfangreiches Maßnahmenpaket für Investitionen im Bereich der Infrastruktur und insbesondere der digitalen Infrastruktur. Diese sind wichtig, um die wirtschaftliche Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit Deutschlands auch für die Zukunft zu sichern und weiter auszubauen. Mit dem Baukindergeld, einer stärkeren Förderung des sozialen Wohnungsbaus und besseren Abschreibungsmöglichkeiten werden mit dem Haushalt 2019 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den kommenden Jahren 1,5 Millionen neue Wohnungen gebaut werden.

Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2019 basiert auf der Steuerschätzung von Mai 2018. Er enthält eine Mehrausgabe in Höhe von 7 Milliarden Euro und für die nächste Steuerschätzung Ende Oktober zeichnen sich bereits weitere Mehreinnahmen ab. Wie diese finanziellen Handlungsspielräume genutzt werden, wird im Deutschen Bundestag entschieden. Die Unionsfraktion tritt dabei vor allem dafür ein, dass Soldaten besser ausgerüstet werden und die Bundeswehr auch Aufträge für mehrjährige Großvorhaben erteilen kann. Die Bundeswehr muss in die Lage versetzt werden, Beschaffungsverträge abschließen zu können, um ihre Ausrüstungssituation zu verbessern.


Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings