Beharrlichkeit zahlt sich aus

Günter Krings begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung. Der Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten und die wirksame Bekämpfung der Kriminalität gehören seit jeher zu den Grundüberzeugungen der Union", kommentierte Krings den Kabinettsbeschluss.   

"Für mich ist es wichtig, dass der Staat Gewalt- und Sexualstraftäter auch nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe weiter in Gewahrsam halten kann, solange sie für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellen. Deshalb ist bereits auf unser Betreiben hin im Koalitionsvertrag vereinbart worden, dass die zahlreichen Schutzlücken im Recht der Sicherungsverwahrung durch die Koalition rechtsstaatlich und europarechtskonform geschlossen werden sollen", betonte Krings.

Die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR), die seit Mai dieses Jahres rechtskräftig ist, hatte den Handlungsdruck auf die Politik nochmals verstärkt, weil vermieden werden musste, dass etliche nach wie vor hochgefährliche Gewalttäter auf freien Fuß zu setzen sind.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich deshalb von Anfang an – teilweise gegen erhebliche Widerstände - dafür eingesetzt, dass ein wirksames und möglichst umfassendes Konzept zur Lösung der Problematik erstellt wird. Das ist mit dem jetzt vorliegenden Text gelungen.

Das Recht der Sicherungsverwahrung wird nun auf neue Füße gestellt. Neben den Maßnahmen zur Konsolidierung der primären und dem Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung wird vor allem mit dem von der Union geforderten „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ (ThUG) ein völlig neuer Weg gegangen. Damit können die vom EGMR monierten Fälle nunmehr einwandfrei geregelt werden.