Internet als Raum der Freiheit und des Rechts erhalten

 

Zur Diskussion um das vom Bundespräsidenten letzte Woche unterschriebene Anti-Kinderpornographiegesetz, mit dem Internetseiten gesprerrt werden können, erklärt Dr. Günter Krings:

"Die Anträge der Opposition auf bloße Aufhebung des  Zugangserschwerungsgesetzes sind unverantwortlich, da sie die Kinderpornografie-Kriminalität im Internet ignorieren. Die Koalitionsfraktionen unterstützen auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen die Straf­verfolgungs­behörden bei ihren Bemühungen verstärkt die Löschung solcher Angebote zu betreiben", so Krings.

Das Zugangserschwerungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass das Bundeskriminalamt intensiv die Löschung der strafbaren Inhalte betreiben soll. Die Bekämpfung der Kinderpornografie wird damit an einer zentralen Stelle organisiert, die dafür auch die notwendige Sachkenntnis besitzt.

Das Bundeskriminalamt wird zunächst umfassende Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Löschungen erheben. Bis dahin wird das Bundeskriminalamt keine Sperrlisten erstellen und keine Sperrungen vornehmen. Das hat die Bundesregierung versichert. Die Service-Provider werden nicht verpflichtet, eine Sperrinfrastruktur zu betreiben, da die Erarbeitung der technischen Richtlinie ausgesetzt ist. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird danach umgehend beraten werden, wie dem Problem in Zukunft begegnet werden kann.

"Das Internet als Raum der Freiheit und des Rechts muss erhalten bleiben. Was aber in der analogen Welt gilt, muss auch in der digitalen gelten. Daher mussdie Kriminalität im Internet genau so verfolgt werden wie im realen Leben."