Lücken bei Sicherungsverwahrung schließen

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings sieht sich nach einem Urteil des Landgerichts Mönchengladbach in seiner Forderung bestätigt, die Sicherungsverwahrung gesetzlich neu zu regeln. Die Erste Jugendkammer hatte eine Sicherungsverwahrung für einen 38jährigen abgelehnt, obwohl mehrere Gutachter den Mann als Hochrisikotäter mit großer Rückfallgefahr eingestuft hatten. Er war 1999 wegen Kindesmissbrauch und Vergewaltigung zu knapp zehn Jahren Haft verurteilt worden.
 
„Die Rechtssprechung legt hier das Gesetz offenbar so eng aus, dass an einer Gesetzesnovellierung kein Weg dran vorbei führt“, so Krings. Er hatte als Justiziar der CDU/CSU Bundestagsfraktion diese Forderung bereits zum Fall Karl D. aus Heinsberg erhoben. Auch bei Karl D. hatte ein Gericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt. „Der aktuelle Fall in Mönchengladbach ist teilweise noch kurioser – denn hier räumt der Betroffene selbst ein, dass er sich weiterhin als eine Gefahr ansieht und ein Rückfall drohe“, so Krings.
 
Die Justizminister der CDU/CSU haben bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die zügig Vorschläge für eine schärfere Sicherungsverwahrung für Täter erarbeiten soll, damit diese gleich nach der Bundestagswahl ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden können.
 
„Eine Gesetzesänderung noch in der laufenden Legislaturperiode ist leider mit der SPD nicht zu machen“, so Krings. Der Gesetzentwurf müsse nun Klarheit schaffen, dass nicht der Zeitpunkt entscheidend sei, in dem Tatsachen und Erkenntnisse über die Gefährlichkeit des Täters erstmals auftreten. Entscheidend soll allein die objektive Gefährlichkeit des Täters sein.