Zug zu spät - Geld zurück

An den Hauptbahnhöfen in Gladbach und Rheydt hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings die Mönchengladbacher Bahnkunden über ihre neuen
Rechte informiert. Sein Team verteilte mehrere tausend Flugblätter. Am Mittag sprach Günter Krings im Deutschen Bundestag zum Thema „Fahrgastrechte“.

 
Zum ersten Mal werden jetzt Entschädigungen bei Zugverspätzungen per Gesetz geregelt. Die Bahnkunden sind nicht länger auf die Kulanz der Bahn angewiesen, sondern haben einen Rechtsanspruch auf Erstattung. Ab einer Verspätung von 60 Minuten muss die Bahn zum Beispiel 25% des Fahrpreises zurückerstatten – ab 2 Stunden die Hälfte. Das Geld muss dem Fahrgast auf dessen Wunsch in bar ausgezahlt werden. Hat ein Zug im Nahverkehr Verspätung kann der Bahnkunde alternative Verkehrsmittel nutzen. Fällt die letzte Verbindung des Tages aus, kann er in bestimmten Fällen andere Verkehrsmittel – auch ein Taxi – nehmen, sofern er sein Ziel am gleichen Tag sonst nicht mehr erreichen kann. Die notwendigen Fahrkosten der alternativen Verkehrsmittel muss die Bahn bis zu einem Betrag von 80 Euro bezahlen.
 
„Verspätungen im Bahnverkehr sind ärgerlich, denn wer zu einem dringenden privaten oder beruflichen Termin unterwegs ist, braucht eine zuverlässige und pünktliche Bahn“, so Krings. Um in Zukunft diese Pünktlichkeit besser zu garantieren, hatte sich Krings persönlich für das entsprechende Gesetz eingesetzt.
„Es stärkt die Rechte der Bahnkunden und übt vor allem Druck auf die Bahn aus, in Zukunft stärker auf pünktliche Züge zu achten.“