Krings begrüßt Kinderschutzgesetz
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings unterstützt das neue Kinderschutzgesetz. Es ist heute im Deutschen Bundestag diskutiert worden. „Dieses Gesetz sorgt für Verbesserungen beim Schutz der Kinder vor Misshandlung und Vernachlässigung“, so Günter Krings.
Das Gesetz soll zum Beispiel durch eine bessere Vernetzung dafür sorgen, dass wichtige Informationen innerhalb der Behörden besser ausgetauscht werden. Wechseln auffällige Familien den Wohnort, müssen dem neu zuständigen Jugendamt alle notwendigen Angaben für eine Gefährdungseinschätzung übermittelt werden.
Die Jugendämter sollen außerdem verpflichtet werden, das gefährdete Kind und auch das persönliche Umfeld in Augenschein zu nehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Um hier für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, soll klar gestellt werden, dass alle mit Kindern und Jugendlichen befassten Berufsgruppen, wie Lehrer oder Kindergärtner, zukünftig auf eindeutiger Rechtsgrundlage bei Anhaltspunkten Informationen an das Jugendamt übermitteln dürfen. Dies soll die Abwägung
zwischen der Schweigepflicht und dem Kinderschutz eindeutig regeln.
Das Gesetz soll in den kommenden Wochen endgültig beschlossen werden.