Mehr Rechte für Bahnkunden
Bei Verspätungen der Bahn bekommen Fahrgäste bald bessere Entschädigungen und mehr Rechte. Dafür hat sich der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU Fraktion eingesetzt.
Krings setzte sich für fahrgastfreundlichere Regeln ein. Bei einer Zugverspätung von 60 Minuten soll zukünftig ein Viertel des Fahrpreises erstattet werden. Bei zwei Stunden sind es 50%. Hat der Zug nachts eine Verspätung von einer Stunde, hat die Bahn dem Kunden eine Hotelunterkunft anzubieten, falls eine Übernachtung erforderlich wird. Das gilt auch, wenn eine Verspätung dazu führt, dass der Kunde beim Umsteigen seinen Anschlusszug verpasst.
Besonders freut sich Krings, dass die fahrgastfreundlichen Verbesserungen nicht nur – wie von der EU vorgesehen – für den Fernverkehr, sondern auch für den Nahverkehr durchgesetzt werden konnten. Denn auch bei Nahverkehrszügen gibt es Verbesserungen: Bei einer Verspätung von 20 Minuten darf der Kunde auf einen schnelleren Fernverkehrszug umsteigen. Droht spätabends eine Verspätung von mindestens 60 Minuten darf sich der Fahrgast zum Beispiel ein Taxi nehmen. „Es ist gut, dass auch im Nahverkehr die Kundenrechte gestärkt werden“, so Krings. „Gerade angesichts der vielen Verspätungen der Bahn in Mönchengladbach sehen wir wie wichtig das im Sinne der Fahrgäste ist.“
Krings hat die Hoffnung, dass auf die Bahn durch die verschärften Regeln ein wirksamer Druck ausgeübt wird, mehr für die Pünktlichkeit der Züge im Sinne der Mönchengladbacher Bahnkunden zu tun.