Klarstellung beim Vergaberecht

Mönchengladbach hat beim geplanten ECE-Einkaufszentrum die Folgen der jüngsten Rechtssprechung zu kommunalen Grundstücksverkäufen spüren müssen. Mit diesem Thema wird sich der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings nun in Berlin beschäftigen. Er wird sich als Berichterstatter der CDU/CSU Bundestagsfraktion zu diesem Thema im Rechtsausschuss für eine Klarstellung einsetzen.

„Die jüngsten Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben Städte und private Investoren zutiefst verunsichert. Viele Projekte, wie zum Beispiel auch das Einkaufszentrum in Mönchengladbach hängen seitdem in der Schwebe oder verzögern sich“, so Krings. Er ist der Auffassung, dass hier EU-Recht möglicherweise allzu streng von einigen Gerichten ausgelegt worden ist: „In anderen Bundesländern gab es durchaus andere Entscheidungen der Gerichte“, so Krings. Daher sei es wichtig, möglichst schnell für Klarheit zu sorgen: „Möglicherweise können wir im Rahmen der Novelle des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung für eine Korrektur sorgen“, so Krings.
„Für das Einkaufszentrum in Mönchengladbach läuft zwar nun bald die Ausschreibung – aber das Problem bleibt ja bestehen und trifft die Stadt möglicherweise bei anderen Projekten wieder“, unterstreicht Krings die Notwendigkeit zu handeln.