Präsident des Bundesverfassungsgerichtes in Mönchengladbach

Die Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 bedeutete eine zentrale Weichenstellung für die Bundesrepublik Deutschland. Das einstige Provisorium hat sich längst als stabiles Fundament für unsere parlamentarische Demokratie erwiesen. Ungeachtet dessen sind auch in jüngster Vergangenheit Forderungen nach einer neuen Verfassung laut geworden. Diese Debatte war für die Konrad-Adenauer-Stiftung Grund genug, sich gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Verein Mönchengladbach unter der Schirmherrschaft von Dr. Günter Krings, MdB diesem Jubiläum anzunehmen.

Die mit dem Titel „60 Jahre Grundgesetz – zur Verfassung unserer Verfassung“ überschriebene Veranstaltung im Rahmen des Franz-Meyers-Forum fand am 19. Juni 2009 in Mönchengladbach statt. Auf Einladung von Dr. Günter Krings hatte Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier den Weg in die Vitusstadt gefunden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts griff in seinem Vortrag im mit 350 Personen bis auf den letzten Platz besetzten Kaisersaal des Haus Erholung aktuelle rechtspolitische Tendenzen auf, blickte aber auch auf sechs Jahrzehnte Verfassungswirklichkeit zurück.
 
In seinen einleitenden Worten skizzierte Günter Krings die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes: „In seiner Entstehungszeit Ende der 40er Jahre war bereits der Name unserer Verfassung, welcher den vorläufigen Charakter zum Ausdruck bringen musste, ein Politikum. Doch auch in diesem Fall bewahrheitete sich die Erfahrung, dass gerade Provisorien besonders lange währen“. Der 39jährige Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wies auf die gewachsene Akzeptanz des Grundgesetzes in der Bevölkerung hin. Vor diesem Hintergrund sei der Ruf nach einer Verfassungsrevision gefährlich. Zuletzt ging Krings, der als Mitglied der Föderalismuskommissionen I und II Einfluss auf die Entwicklung des Grundgesetzes nehmen konnte, auf die Kritik an den fortwährenden Verfassungsänderungen ein: „Die Rahmenbedingungen für den verfassungsändernden Gesetzgeber haben sich erheblich verändert. Neuartige Problemstellungen erfordern oft detaillierter Regelungen.“ Ein aktuelles Beispiel für den Funktionswandel der Verfassung sei die neu eingefügte Schuldenbremse: „Diese Selbstbeschränkung des Parlaments ist notwendig, um im Interesse der nachwachsenden Generationen den Weg in die Schuldenfalle zu verhindern.“
 
Hans-Jürgen Papier arbeitete zu Beginn seines Referats die tragenden Säulen des Grundgesetzes heraus. Auf der Menschenwürde als oberstem Verfassungswert, einklagbaren Grundrechten, dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip ruhe unsere Verfassung: „Das Grundgesetz sieht den Bürger als Verfassungssubjekt an, stellt ihn gleichsam ins Zentrum seiner Konzeption“. Nicht nur auf den Grundsatz der Chancengleichheit beschränkte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts zudem den Anspruch des Sozialstaatsgebots: „Der Staat muss die Freiheit schützen, aber auch die in Bedrängnis geratenen Menschen stützen.“ Im Hinblick auf diese Wertmaßstäbe beschäftigte sich Papier eingehend mit dem berühmten Diktum des ehemaligen Verfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde, nach dem der säkulare Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht schaffen könne. Die Gewährleistung von Freiheit setze folglich moralische Substanz und eine gewisse gesellschaftliche Homogenität voraus. „Deutschland ist durch eine Vielfalt von Kulturen und Religionen gekennzeichnet, deren moralische Grundsätze in Streitfragen durchaus zu unterschiedlichen Antworten führen können. Dennoch ist der Staat nicht gehalten, sich diese Entwicklung machtlos anzusehen. Es ist vielmehr seine zentrale Aufgabe, den verbindlichen Rahmen festzulegen, in welchem sich heterogene Lebensentwürfe autonom entfalten können.“ Einen Schwerpunkt legte Deutschlands oberster Verfassungshüter auf die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für die Demokratie: „Freiheit wird schal, wenn man sich ihrer nicht bedient.“ Als leuchtendes Beispiel führte Papier die friedliche Revolution des Jahres 1989 an: „Die Menschen in der DDR haben Teilnahmslosigkeit und Angst überwunden. So wurde das SED-Regime hinweggefegt.“ Dabei konnte das Grundgesetz der Bürgerbewegung als Fixpunkt dienen, war die Verfassung doch in scharfer Opposition zu jeder Form der Diktatur entstanden. Angesichts sinkender Zustimmungswerte für die parlamentarische Demokratie warnte Hans-Jürgen Papier vor einer „Zuschauerdemokratie“ und mahnte die zentralen Bürgertugenden an: „Zivilcourage, Einsatzbereitschaft, Aufrichtigkeit und Solidarität.“
 
In Ihrer Bewertung waren sich beide Verfassungsjuristen einig: „Das Grundgesetz ist die beste Verfassung, die Deutschland je hatte.“ Günter Krings bedankte sich im Namen aller Zuhörer beim Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der eigens für das Franz-Meyers-Forum die Anreise aus Karlsruhe auf sich genommen hatte. Mit einem Empfang im Haus Erholung fand dieser durch den fesselnden Vortrag von Hans-Jürgen Papier geprägte Abend seinen Ausklang.