Jeden ersten Sonntag im Monat
erscheint im Extra-Tipp in der
Ausgabe Mönchengladbach die
aktuelle Kolumne von Dr. Günter
Krings "Blick aus Berlin".

 

 

Das Schweigen brechen

Mit Entsetzen haben wir in den vergangenen Wochen zur Kenntnis nehmen müssen, wie viele Kinder in pädagogischen Einrichtungen missbraucht und misshandelt wurden. Das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs ist unvorstellbar und hat mich erschüttert. Aus Sorge um den „guten Ruf“ und aus Angst vor Skandalen ist eine Kultur des Vertuschens entstanden. Den Kindern wurden nicht nur ihr Grundvertrauen und ihre Unbeschwertheit genommen. Sie wurden mit ihrem Trauma über Jahre und Jahrzehnte allein gelassen.
 
Obwohl eine Reihe von Übergriffen in katholischen Einrichtungen geschehen ist, hielte ich es gefährlich, die Problematik auf kirchliche Schulenzu reduzieren. Die schlimmen Nachrichten aus anderen Schulen und vor allem aus den Erziehungsheimen der Ex-DDR haben uns erst das ganze Ausmaß der Missbrauchsfälle vor Augen geführt. Deshalb ist es wichtig, die Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse insbesondere von Internaten kritisch zu beleuchten. Darüber hinaus müssen aktuell auch die Auswirkungen eines zunehmend aggressiveren Umgangs mit Sexualität in unserer Gesellschaft untersucht werden. Hier müssen wir Antworten finden – zum Schutz und zum Wohl unserer Kinder.
 
Unsere erste Verpflichtung ist es nun, uns den Opfern zuzuwenden. Die Fälle aus der Vergangenheit müssen mit dem Betroffenen aufgearbeitet werden. Daneben brauchen wir für die Zukunft Strategien der Prävention, um Missbrauch zu verhindern. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Runden Tisch einberufen, der noch in diesem Jahr Ergebnisse erarbeiten soll. Wir brauchen Verhaltensregeln, die es den Tätern erschweren, neue Opfer zu finden – besonders im Bereich der Jugend- und Bildungsarbeit. Ich selbst arbeite in Berlin zudem an Wegen zu einem besseren zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz für die Opfer sexuellen Missbrauchs. So können wir den Opfern etwa durch eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 20 Jahre ab Eintritt der Volljährigkeit helfen, auch wenn Sie erst dann begreifen, was mit ihnen geschehen ist, wenn sie selbst Kinder haben.. Alle diese Bausteine dienen einen Ziel: Das Kartell des Wegschauens, Verschweigens und Bagatellisierens endgültig zu zerschlagen.
 

Es grüßt Sie herzlich!

Ihr Mann in Berlin

Dr. Günter Krings