Regeln für die Aufwandsentschädigung der Bundestagsabgeordneten

Über meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter sage ich gerne: "Mein Arbeitsplatz ist in Berlin im Bundestag - meine Arbeitgeber aber sitzen in Mönchengladbach". Daher möchte ich gerne über die Einzelheiten der Aufwandsentschädigung für Bundestagsabgeordnete informieren.

Wieviel verdient ein Abgeordneter?
Das Grundgesetz (Artikel 48 Absatz 3) bestimmt, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Das Amt soll jedem offen stehen - egal ob sie vorher Angestellte, Selbstständige oder Freiberufler gewesen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat auch bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Entschädigung der Bedeutung der besonderen Verantwortung der Abgeordneten gerecht werden soll. Hierzu wurde eine Orientierungsgröße gewählt. Abgeordnete sollen in etwa soviel verdienen, wie Bürgermeister kleinerer Städte zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern. Als weitere Vergleichsgröße werden einfache Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angesehen. Bisher liegen die Diäten der Abgeordneten aber noch unter den Bezügen dieser Personengruppen. Seit dem Jahr 2009 beträgt die Abgeordnetenentschädigung 7668€. Jährliche Sonderzahlungen gibt es nicht und die Entschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Wer bezahlt zum Beispiel das Personal oder die Büros?
Jeder Abgeordnete erhält Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. Für die Mitabeiter stehen monatlich 14.712 € (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Summe wird über die Bundestagsverwaltung unmittelbar an die Mitarbeiter ausgezahlt. Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt müsste der Abgeordnete selbst z
ahlen.
Die steuerfreie Kostenpauschale, von denen die Abgeordneten zum Beispiel ihr Wahlkreisbüro bezahlen, beträgt 3868 Euro monatlich.

Wie sieht es mit der Altersversorgung der Abgeordneten aus?
Nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag beträgt die Altersentschädigung 2,5% der Abgeordnetenentschädigung. Sie steigt dann pro weiterem Jahr um 2,5% an und kann auf maximal 67,5 Prozent ansteigen. Dafür müsste man aber 27 Jahre Mitglied des Bundestages gewesen sein. Auch für die Bundestagsabgeordneten gilt, dass die Altersentschädigung erst ab dem 67. Lebensjahr ausgezahlt wird.

 

Angaben zu Nebentätigkeiten

Die Bundestagsabgeordneten sind verpflichtet dem Bundestagspräsidenten Einkünfte oder Funktionen außerhalb des Mandates zu benennen.

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwalt, Stufe 1 max. 1000-3500€ (Kapellmann&Partner)

Funktionen in Unternehmen
Ehrenamtliches Mitglied des Aufsichtsrates (Bethesda Krankenhaus MG)
Ehrenamtliches Mitglied des Kuratoriums (Quadriga Hochschule Berlin)
Ehrenamtliches Mitglied des Beirates (Verlag C.H. Beck oHG)

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Ehrenamtliches Mitglied der Kammer für nachhaltige Entwicklung (Ev. Kirche Deutschland)
Ehrenamtliches Mitglied der Kreissynode (Ev. Kirchenkreis Gladbach-Neuss)